Visum für Kambodscha

Für deutsche Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Reisedokumente (Reisepass) müssen ab Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

 

Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, sind uns bekannt:

1. Visum aus Deutschland

Einholung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft Kambodschas in Berlin. Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.

2. E-Visum (Online Visum)

Einholung des Visums vor Reiseantritt als "virtuelles", sogenanntes e-Visum. Nähere Informationen finden Sie unter www.evisa.gov.kh . Die Einreise mit e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums (www.mfaic.gov.kh). Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Die Kosten für das Visum: 37 US$ (30$ Visa-Gebühr und 7$ Bearbeitungsgebühr) 

 

3. Visum "On Arrivel"

Einholung des Visums bei Einreise am Grenzübergang ("Visa on Arrival"). Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der kambodschanischen Flughäfen. Die Einholung des Visums ist nur an bestimmten Grenzübergängen möglich; eine Liste der aktuellen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite der Einwanderungsbehörde. Bei der Einreise ausgestellte Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Für die Ausstellung eines „Visa on Arrival“ ist ein aktuelles Passbild (5,08*5,08 cm) erforderlich. Die notwendigen Formulare bekommen Sie bereits im Flugzeug. Die Kosten dafür betragen zur Zeit 35 Dollar.


Wichtig:

Touristenvisa (T Visa) können einmalig für einen Monat verlängert werden. Hierfür beauftragt man lediglich eine Reiseagentur vor Ort. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums wird bei der Ausreise eine Strafgebühr von 10,- US-$ pro Tag seit Ablauf des Visums für die ersten 30 Tage erhoben. Ab dem 31. Tag des illegalen Aufenthalts ist eine Strafgebühr von 10,- US-$ pro Tag zu entrichten und das Land innerhalb von 7 Tagen zu verlassen. Wer länger bleiben will sollte anstatt mit einem Touristenvisum mit einem Business Visum ( E Visa) einreisen! Dieses Visum (Laufzeit ebenfalls 1 Monat) kann dann durch eine Reiseagentur auf 6 oder 12 Monate verlängert werden.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!